Tumordokumentation
Kooperationsvereinbarung mit Klinischen Krebsregistern.
Am 30.06.2011 fand in Berlin auf Einladungen der Deutschen Krebsgesellschaft (http://www.krebsgesellschaft.de) und der Arbeitsgemeinschaft deutscher Tumorzentren (http://www.tumorzentren.de) ein Workshop statt, auf dem die Kooperation zwischen Organzentren und klinischen Krebsregistern präzisiert werden sollte. Durch die noch immer bestehende Heterogenität der Krebsregister war naturgemäß keine einheitliche nationale Regelung möglich. Es wurde aber ein Musterkooperationsvertrag, der lokal die Zusammenarbeit zwischen klinischem Krebsregister und Darmkrebszentrum regeln kann und soll. Die Darmkrebszentren sind von der DKG und der ADT aufgerufen sich unter Verwendung des Kooperationsvertrags mit ihren zuständigen Krebsregistern abzustimmen. Die addz e.V unterstützt diese Initiative auch insbesondere deshalb, da damit der Bedarf einer Unterstützung hinsichtlich der Tumordokumentation artikuliert und erfasst wird. Die Kooperationsverträge sollten daher auch geschlossen werden, wenn derzeit noch ein lokales Tumordokumentationssystem Anwendung findet.
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